Klarstellung: Springbrunnen

Klarstellung – Wer entscheidet eigentlich in unserer Stadt❓
… am Beispiel des neuen Springbrunnens⛲ im Schlosspark
Gerade die Entscheidung, im Schlosspark den fast 50 Jahre alten Springbrunnen durch einen neuen Springbrunnen zu ersetzen, findet Begeisterung🤩 aber auch Kritik.
Wie ist es aber nun zu der Entscheidung gekommen, diesen Springbrunnen im Schlosspark neu zu bauen🤔?
Eine wichtige Info zuerst:
Das Niedersächsische Kommunal- verfassungsgesetz (NKomVG) ist die „Gemeindeverfassung“ der niedersächsischen Städte …und ist damit die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in Niedersachsen auf Grundlage der Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes (Art. 28 Abs.2 GG) und der niedersächsischen Landesverfassung (Art. 57 Abs. 1 NV). (aus NKomVG)
Das heißt, im NKomVG ist auch genau geregelt, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten der Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ratsmitglieder haben.
Dazu gehört allerdings nicht, dass Ratsmitglieder eigenmächtig Grundstücksverhandlungen führen (wie leider geschehen!).
Weiterhin ist festgelegt, dass die Fachausschüsse (z.B. der Tourismus- und Kulturausschuss) und der Rat öffentlich tagen.
Meint, BürgerInnen haben ein Anrecht darauf, an den Sitzungen als Zuhörer/Zuschauer teilnehmen zu können. Ausnahme ist der Verwaltungsausschuss, der tagt nichtöffentlich.
Anmerkung: Zum Beginn jeder Ratsperiode nehmen wir, die SPD-Fraktionsmitglieder, an einem Seminar zum Thema Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder teil. Hilft ungemein!
Nun, hier der Weg der Entscheidung zum Bau eines neuen Springbrunnens ⛲ im Schlosspark:
1. Bad Bentheim als Kurstadt und touristischer Ort muss auch in diesen Bereich investieren.
2. Die Verwaltung stellt fest, dass u.a. der Springbrunnen im Schlosspark erhebliche Defekte aufweist. Die Unterhaltungskosten und Reparaturkosten steigen↗️💶
3. Mit dem niedersächsischen Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ können Verbesserungsmaßnahmen im Schlosspark mitfinanziert werden.
4. Der Fachausschuss (Tourismus- und Kultur), der Verwaltungsausschuss und der Rat diskutieren das Programm und die Projekte und beschließt (2017) einstimmig, dass sich die Stadt Bad Bentheim um die Aufnahme in das Programm bewirbt. Ganz oben auf der Liste: Neuer Springbrunnen im Schlosspark.
Anmerkung: Vor der Entscheidung diskutieren 🗯️die Ratsfraktionen intern (Fraktionssitzungen), wie sie zu dem Antrag stehen. Meint, ob sie zustimmen oder ablehnen werden. Die Haltung der Fraktion werden in den Sitzungen den anderen Ratsmitgliedern und auch der Öffentlichkeit mitgeteilt.
5. Die Stadt Bad Bentheim wird in das Programm „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen. Die Arbeit geht weiter.
6. Es folgen Planungen zum gesamten Schlosspark und auch zum Springbrunnen. Gelder werden in den Haushalt eingestellt. Als feststeht, wie der Springbrunnen werden soll, wird das Projekt ausgeschrieben. Angebote werden eingeholt, ein Auftrag wird erteilt.
➡️Alle Ausschüsse werden beteiligt und somit sind auch alle Ratsmitglieder informiert und an den Beschlüssen beteiligt.
7. Der Springbrunnen wird gebaut.🎉
8. Nach Fertigstellung wird der neue Springbrunnen öffentlich mit einem keinen Fest „eingeweiht“.
Warum so viel Geld 💶 für einen Springbrunnen ausgegeben wird? Warum nicht in Straßen, Schulen und Kitas investiert wird? Darüber werde ich in einem weiteren Teil berichten. Seid gespannt 😉
Carin Stader-Deters,
(SPD-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Bad Bentheim)