
Vorab: Jeder, der in Bad Bentheim bauen möchte, muss sich an die Vorgaben des Baugesetzbuches halten. Egal ob ein Eigenheim gebaut wird, ein Mehrfamilienhaus, ein Industriegebäude und, und, und…. Für alle Bauvorhaben gibt es einen gesetzlich geregelten Ablauf. Da gibt es keine 'Mauscheleien', so wie es in einigen Leserbriefen angedeutet wurde.
Weitere Vorschriften werden durch sogenannte Flächennutzungspläne und Bebauungspläne (kurz F-Plan und B-Plan) geregelt. Im Flächennutzungsplan wird, wie der Name schon sagt, die Nutzung des Gebietes festgelegt. Im Bereich 'Pieper-Werning' legt der F-Plan die Nutzung 'Wohnen', im Industriegebiet an der Grenze in Westenberg die Nutzung 'Gewerbe' fest. Weiter gibt es sogenannte „Mischgebiete“, in denen 'Wohnen und Gewerbe' gleichzeitig möglich ist.
So ein Gebiet haben wir beispielsweise in Bentheim an der Marktstraße. Hier finden wir das Einkaufszentrum und u.a. die Wohnbebauung des Bauvereins.
Was regeln nun Bebauungspläne? In einem B-Plan kann z.B. die Anzahl der Geschosse eines Gebäudes oder die Dachform festgelegt werden. Ob die Mauern aus Ziegeln erstellt werden oder das Haus einen Außenputz bekommen muss. Auch kann im z.B. Bebauungsplan stehen, wie hoch Hecken sein dürfen.
Zusammengefasst: Es kann sehr viel aber auch wenig im Bebauungsplan geregelt werden. Schauen wir uns die verschiedenen Baugebiete an, dann wird klar, was damit gemeint ist. Es gibt Baugebiete in der Stadt, da sehen fast alle Häuser gleich aus. Aber wir haben ebenfalls Baugebiete, in denen die unterschiedlichsten 'Baustile' neben einander stehen.
Für die Erstellung und Änderungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ist hier vor Ort der Rat der Stadt Bad Bentheim zuständig. Heißt, die Ratsmitglieder entscheiden letztendlich darüber. Bei ihrer Entscheidung sind sie aber auch wieder an Gesetze und Verordnungen gebunden. Damit die Ratsmitglieder 'gute' Entscheidungen treffen können, gibt es einen vorgeschrieben Ablaufplan zur Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. In diesem Ablauf ist auch festgelegt, wann Bürger und andere Behörden am Planungsprozess zu beteiligen sind.
Hört sich vielleicht kompliziert an, ist es aber nicht!
Alle Beteiligten können ihre Wünsche, Anregungen und Beschwerden im laufenden Prozess vortragen. Weiterhin werden u.a. auch Fragen zum Denkmalschutz von den zuständigen Behörden geklärt. Ziel ist die Aufstellung rechtlich einwandfreier Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
Was aber nicht geht, dass Einzelne, egal ob Bauherren oder Anwohner den Prozess bestimmen und entscheiden wollen. Bürgerbeteiligung heißt „Bürger werden beteiligt“ und nicht „Bürger entscheiden“.
Die Entscheidungshoheit liegt beim Rat. Ebenso die Verantwortung. Das ist das Prinzip der 'repräsentativen Demokratie', die dafür gewählten Bürger und Bürgerinnen entscheiden.
Carin Stader-Deters
SPD Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Bad Bentheim