Antrag der SPD zum Radverkehr

Wie hier auf unserem nachgestellten Bild:

Radfahrer in der Schlossstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, zwar gängige, geübte Praxis in Bad Bentheim, aber nach der vorhandenen Beschilderung nicht erlaubt.
Die Einfahrt in bzw. durch die Fußgängerzone Wilhelmstraße und im westlichen Einbahnstraßenbereich ist erlaubt. Das ist aber für „entgegenkommende“ Autofahrer nicht erkennbar.

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